Vertragsbedingungen - Wir von SardinienUnterkunft kümmern uns um die Vermittlung von Ferienunterkünften und beraten Sie darüber hinaus bei weiteren Fragen, die mit Ihrer Reise im Zusammenhang stehen. SardinienUnterkunft dient daher lediglich als Vermittler zwischen Ihnen und dem Eigentümer und übernimmt die Verantwortung, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt vorgenommen wird. Vor Ort steht Ihnen eine deutschsprechende Betreuung zur Verfügung. 

  • Der Buchungsvertrag wird zwischen Ihnen und SardinienUnterkunft im Auftrag des Eigentümers/Vermieters abgeschlossen. Der Vertrag kommt mit Ihrem Auftrag zur Buchung einer Unterkunft und der Bestätigung durch SardinienUnterkunft zustande. Entsprechend Ihres Buchungswunsches, bekommen Sie eine Buchungsbestätigung zugeschickt. Auf diese Weise wird Ihnen im Namen des Eigentümers der Abschluss der Buchung auf der Grundlage der Objektbeschreibung und dessen Vermittlungsbedingungen bestätigt.
  • Mit Vertragsabschluss, wird eine Anzahlung, entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe fällig. Falls im Vertrag zur Höhe der Anzahlung nichts vermerkt ist, beträgt diese 20% des Mietpreises und ist innerhalb von 7 Tagen an uns zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist, wie in der Regel im Vertrag vereinbart, in bar vor Ort zu leisten.
  • Bei einem Rücktritt durch Sie steht dem Hauseigentümer statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung nach §651 im BGB zu, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind.

Folgende Stornogebühren können je nach Stornierungszeitpunkt und Vertragsbedingungen anfallen:

  • bis 8 Wochen vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
  • bis 4 Wochen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
  • bis 2 Wochen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  • später 100% des Mietpreises

Wird die Vertragsdurchführung durch nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich beeinträchtigt, so können Sie wie auch der Eigentümer, vertreten durch SardinienUnterkunft, den Vertrag kündigen. Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welches sich unmittelbar auf das vertragsgemäße Ferienobjekt oder die unmittelbare Umgebung (Waldbrände, Straßensperrungen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Beeinträchtigung oder Gefährdung des Aufenthalts auswirken. Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, keine Kündigung des Vertrags mit dem Vermieter.

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, infolge verspäteter Ankunft oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Der Eigentümer/Vermieter bezahlt an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

  • Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Kinder zählen als 1 Person, unabhängig vom Alter. Für jede gemeldete Person wird 1 Schlafplatz zur Verfügung gestellt. Kinderbetten gehören nicht zur Grundausstattung und können auf Wunsch bestellt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen. Haustiere dürfen mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist oder ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt und Inventar verantwortungsvoll zu behandeln. 
  • Damit Ihnen bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtung keine Nachteile bezüglich der Beweislage entstehen, empfehlen wir dringend, sobald Sie solche Schäden feststellen, diese sofort Ihrem Ansprechpartner von SardinienUnterkunft mitzuteilen. Die von uns vermittelten Eigentümer/Vermieter sind grundsätzlich bemüht, Beanstandungen vor Ort zu erledigen. Sollte die Abhilfe unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Obwohl wir ausschließlich als Vermittler tätig sind und damit nicht für die von Ihnen gegebenenfalls geltend gemachte Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatzansprüche haften, sind wir immer bemüht, uns gegenüber dem Eigentümer für eine kulante außergerichtliche Regelung einzusetzen.

Mängel der Vermittlungsleistung von SardinienUnterkunft sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige und war Abhilfe möglich, entfallen jegliche Ansprüche. Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

  • Der Eigentümer macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Sicherheitsleistung - Kaution abhängig. Sie dient der Absicherung gegen Schäden und zur Bezahlung eventueller von Ihnen zu vertretenden Kosten. Die Kaution ist spätestens bei Schlüsselübergabe zu entrichten.
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt fast immer vor Ort (direkt beim Ferienobjekt oder in der Nähe, z.B. im Büro oder an einem ausgemachten Treffpunkt).
  • Bei der Abreise sind Sie dazu verpflichtet, das Haus aufgeräumt und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung von Geschirr, Herd einschl. Backofen, Kühlschrank, Kamin und Gartengrill ist grundsätzlich Ihre Aufgabe und nicht in der regulären Endreinigung inbegriffen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen.
  • Die Einrichtung der jeweiligen Ferienunterkunft ist nach dem Geschmack des Hausbesitzers und kann von Ihren Vorstellungen abweichen. Kaffeemaschine, Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Tischdecken, Reinigungsmittel, Toilettenpapier etc. gehören nicht zur Standartausstattung.
  • Entfernungsangaben bei Objektbeschreibungen sind immer Circa-Angaben. Sie beziehen sich nicht immer auf den angenehmsten Weg und können Veränderungen wie Umleitungen, Sperrungen oder Hindernisse, die kurzfristig oder witterungsbedingt auftreten, nicht berücksichtigen. 
  • Ferienhausgrundstücke können naturbelassen sein und die Gestaltung entspricht nicht immer den Ansprüchen mitteleuropäischer Gartenkultur. Erwarten Sie z.B. nicht, dass Rasenflächen regelmäßig gemäht und bewässert werden können. Gartenmöbel sind großen Belastungen durch Witterung am Meer ausgesetzt und können daher praktisch nie neuwertig sein.

Die nicht zum Ferienobjekt gehörende Umgebung, sowie Fauna und Flora fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers. Daraus resultierende Beeinträchtigungen sind kein Mangel.

Die Inhalte der Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Druckversion | Sitemap
© SardinienUnterkunft